- 3316 - 1312. Oktober 16. Münsterberg. II fer. p. Hedwig. Bernhard, Herzog von Schlesien und Herr von Fürstenberg und Münsterberg, bestätigt dem Kloster Kamenz das von seinen Vorfahren diesem Kloster verliehene herzogliche Recht sowie alle Freiheiten und Privilegien und verleiht den Stiftsdörfern ausserhalb der städtischen Bannmeile die Freiheit für jedes Handwerk sowie den Bierzwang für seine Kretschmer. Z.: Herr Hermann v. Reichenbach, Herr Thimo v. Renowe (Rohnau), Herr Konrad v. Zcirna, Herr Opecco (Apetzko) Schoff, Peter v. Bela (Bielau), Gerhard v. Libenowe (Liebenau), Konrad v. Adelsbach (für Adelungisbach), Herr Nikolaus Kanonikus zum heil. Kreuz in Breslau. Aus dem Or. im Bresl. Staatsarch. Kamenz 75 abgedr. von Pfotenhauer im Cod. dipl. Siles. X, 68, wo auch über das Siegel zu vergleichen; derselbe erklärt diese Urk. mit Recht für eine Fälschung aus dem Ausgang des XV. Jahrh. Die Zeugen sind dieselben wie in den vorhergehenden 5 Urkunden nur mit einigen Fehlern. Da ein echtes Siegel Bernhards an dieser Fälschung hängt, cf. Pfotenhauer a. a. O., so dürfte man wohl der Vermuthung Raum geben, dass auch Kamenz eine gleiche Urk. wie Trebnitz und Heinrichau erhalten und diese zur Fabrizirung dieser weiter gehenden Fälschung, deren Inhalt ja den der Urk. vom 15. Oktober in sich schliesst, benutzt hat, die Titulatur Herr v. Fürstenberg und Münsterberg ist für diese Zeit auch ganz unerhört. Codex Diplomaticus Silesiae, Bd. 16, 1892; Regesten zur schlesischen Geschichte, 1301 - 1315. Herausgegeben von C. Grünhagen und C. Wutke. |